Ratgeber · Vermieter-Checkliste
Wer eine Wohnung vermietet, wird nebenbei zum Verwalter: Miete prüfen, Belege sortieren, einmal im Jahr abrechnen und am Jahresende alles für die Steuer zusammensuchen. Dieser Ratgeber gibt Dir eine konkrete Checkliste der laufenden Aufgaben im Jahresverlauf, mit den üblichen Fristen und ohne erfundene Paragraphen.
Für private Vermieter einer oder weniger Wohnungen. Ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Kurz erklärt
Beim Verwalten einer Mietwohnung fallen laufend fünf Blöcke an: Mieteingang prüfen, Belege sammeln und dem Objekt zuordnen, einmal im Jahr die Nebenkostenabrechnung erstellen, bei Bedarf Zählerstände, Mieterhöhung und Kaution im Blick behalten und zum Jahresende alles für die Steuer (Anlage V) zusammenstellen.
Das Meiste davon wiederholt sich: Jeden Monat prüfst Du, ob die Miete pünktlich und in richtiger Höhe eingegangen ist und ob ein Rückstand offen bleibt. Belege für Ausgaben sammelst Du besser laufend als gebündelt am Jahresende. Die Nebenkostenabrechnung erstellst Du in der Regel binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Anlassbezogen kommen Zählerstände, eine geplante Mieterhöhung oder die Rückzahlung der Kaution nach Auszug dazu. Solange es eine Wohnung ist, geht das mit Tabelle, Belegordner und Kalender. Sobald Zahlungen abzugleichen sind und Belege sich häufen, nimmt Dir eine Software wie ViVi die wiederkehrende Fleißarbeit ab. Konkrete gesetzliche Fristen hängen vom Einzelfall ab und ändern sich, deshalb ersetzt dieser Ratgeber keine Rechts- oder Steuerberatung.
Worauf Du Dich verlassen kannst
Die Checkliste
Sechs Blöcke, sortiert nach Rhythmus. Nur die üblichen Eckpunkte, konkrete Fristen im Einzelfall klärst Du mit Rechts- oder Steuerberatung.
Die genannten Fristen sind übliche Eckpunkte und keine verbindliche Rechtsauskunft. Konkrete Fristen und Pflichten hängen vom Mietvertrag und Einzelfall ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Der häufigste Handgriff ist der Abgleich: Ist die Miete gekommen, in voller Höhe, für die richtige Wohnung? Bei einer Wohnung siehst Du das auf dem Kontoauszug, bei mehreren wird der Abgleich schnell fummelig. Wichtig ist, einen Rückstand früh zu erkennen und festzuhalten, statt ihn erst Monate später zu bemerken. Eine saubere Historie hilft Dir, falls Du später mahnen oder rechtliche Schritte prüfen musst.
Für die Betriebskostenabrechnung legst Du die umlagefähigen Kosten nach einem Umlageschlüssel auf den Mieter um und ziehst die geleisteten Vorauszahlungen ab. Die Abrechnung muss dem Mieter üblicherweise innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Kommt sie später, kannst Du eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen, ein Guthaben musst Du aber weiterhin auszahlen. Deshalb lohnt es sich, Belege übers Jahr zu sammeln, damit die Abrechnung nicht zur Suchaktion wird.
Einnahmen aus Vermietung gibst Du in der Steuererklärung an, meist über die Anlage V. Dafür brauchst Du die Mieteinnahmen des Jahres und die Ausgaben, die Du als Werbungskosten geltend machst, jeweils mit Beleg. Wenn Du übers Jahr sauber gesammelt und zugeordnet hast, ist dieser Schritt am Ende kurz. Wie Du einzelne Posten steuerlich behandelst, klärst Du am besten mit Deinem Steuerberater, denn dieser Ratgeber ist keine Steuerberatung.
Wie ViVi hilft
ViVi ist eine KI-gestützte Immobilienverwaltung für private Vermieter und nimmt Dir die wiederkehrende Fleißarbeit ab. Angelegt oder geändert wird nichts ohne Deine Bestätigung.
Mieten-Tracker
Mieteingänge prüfen sich von selbst. ViVi erkennt Zahlungen aus Deinem Bankkonto und zeigt Rückstände sofort.
Zahlungserinnerungen
Bei überfälliger Miete mahnt ViVi automatisch, in mehreren Stufen.
Belege
Rechnung abfotografieren, ViVi erkennt Betrag und Datum.
Steuer
Belege sortiert fürs Jahr, vorbereitet für die Anlage V.
Dokumente
Jeder Vertrag liegt beim Objekt, nicht im Postfach.
Nebenkostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung samt Mieterbrief bereitet ViVi vor. Du gibst nur frei.
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Alle Preise ansehenHäufige Fragen
Jährlich fallen vor allem drei Dinge an: die Betriebskosten- beziehungsweise Nebenkostenabrechnung erstellen und dem Mieter zusenden, bei Bedarf Zählerstände erfassen oder anfordern und zum Jahresende die Belege für die Steuererklärung (Anlage V) zusammenstellen. Dazu kommen laufende Aufgaben übers Jahr: Mieteingänge prüfen, Belege sammeln und dem Objekt zuordnen sowie bei Bedarf Mieterhöhung oder Kaution im Blick behalten. Die konkreten Fristen hängen vom Mietvertrag und der Situation ab, deshalb ist das keine Rechtsberatung.
In der Regel muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Bei einem Abrechnungszeitraum, der dem Kalenderjahr entspricht, ist das üblicherweise bis Ende des Folgejahres. Kommt die Abrechnung später, kannst Du eine Nachzahlung meist nicht mehr verlangen, ein Guthaben musst Du aber weiterhin auszahlen. Die genaue Frist im Einzelfall klärst Du am besten mit einer Rechtsberatung, dieser Ratgeber ersetzt sie nicht.
Zuerst prüfst Du, ob die Miete wirklich fehlt oder nur später oder in anderer Höhe eingegangen ist. Bleibt ein Rückstand, dokumentierst Du ihn, sprichst den Mieter an und mahnst schriftlich, in der Regel in mehreren Stufen mit klarer Zahlungsfrist. Wichtig ist, den offenen Betrag und die Historie sauber festzuhalten, damit Du jederzeit den Überblick behältst. Bei anhaltenden Rückständen oder rechtlichen Schritten wie einer Kündigung solltest Du rechtlichen Rat einholen.
Ja. Belege zu Ausgaben rund um die vermietete Wohnung brauchst Du für die Nebenkostenabrechnung und für die Steuererklärung, damit Du Kosten nachweisen und Werbungskosten geltend machen kannst. Sammle Rechnungen, Kontoauszüge und Verträge laufend statt am Jahresende gebündelt und ordne jede Ausgabe der richtigen Wohnung zu. So ist die Anlage V am Jahresende schnell fertig. Wie lange Du welche Unterlagen genau aufbewahren musst, klärst Du mit Deinem Steuerberater.
Die wichtigsten wiederkehrenden Termine sind der monatliche Mieteingang, die Nebenkostenabrechnung (üblicherweise binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums) und die Steuererklärung mit der Anlage V. Dazu kommen anlassbezogene Fristen, etwa bei einer geplanten Mieterhöhung oder bei der Rückzahlung der Kaution nach Auszug. Konkrete gesetzliche Fristen hängen vom Einzelfall ab und ändern sich, deshalb nennt dieser Ratgeber nur die üblichen Eckpunkte und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Ja. Eine einzelne Wohnung lässt sich grundsätzlich mit einer Tabelle, einem Ordner für Belege und einem Kalender für Fristen verwalten. Unübersichtlich wird es meist erst, wenn sich über die Jahre Belege häufen, Zahlungen abgeglichen werden müssen und die Nebenkostenabrechnung ansteht. Dann hilft eine Software, die Mieteingänge erkennt, Belege den Objekten zuordnet und die Abrechnung vorbereitet. ViVi ist dafür gemacht und spart schon bei der ersten Wohnung Zeit, ohne dass Du dafür Buchhaltung lernen musst.
Eine Software nimmt Dir die wiederkehrende Fleißarbeit ab: ViVi erkennt Mieteingänge aus Deinem Bankkonto und zeigt Rückstände sofort, verschickt bei überfälliger Miete automatische Zahlungserinnerungen in mehreren Stufen, liest Belege per Foto aus und ordnet sie dem Objekt zu und bereitet die Nebenkostenabrechnung samt Mieterbrief vor. Am Jahresende sind die Belege für die Anlage V sortiert. ViVi legt oder ändert dabei nichts ohne Deine Bestätigung, die Kontrolle bleibt bei Dir.
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