Heizungstausch-Förderung 2026: Bis zu 70 Prozent Zuschuss, und was davon für Vermieter gilt
Wenn Deine Heizung in die Jahre kommt, steht irgendwann die Frage im Raum, ob sich eine neue Anlage überhaupt rechnet. Eine Wärmepumpe oder der Anschluss ans Wärmenetz kostet schnell 25.000 Euro und mehr, und an dieser Zahl scheitern viele Entscheidungen, bevor sie richtig begonnen haben.
Einen erheblichen Teil davon übernimmt der Staat. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, bekommst Du beim Tausch einer alten fossilen Heizung einen Zuschuss von der KfW. Für selbst genutzte Häuser sind bis zu 70 Prozent möglich, für vermietete Wohnungen gelten andere Sätze. Wie sich die Förderung zusammensetzt, wo die Grenzen liegen und worauf es beim Antrag ankommt, klären wir der Reihe nach.
Wie sich die bis zu 70 Prozent zusammensetzen
Die Förderung ist kein fester Prozentsatz, sondern setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Jeder Baustein hat eigene Voraussetzungen.
| Baustein | Höhe | Wer ihn bekommt |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Eigentümer, auch Vermieter |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | nur Selbstnutzer, beim Tausch einer alten fossilen Heizung |
| Einkommensbonus | 30 % | nur Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro |
| Effizienzbonus | 5 % | für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme |
Rechnerisch ergäben alle Bausteine zusammen 85 Prozent. Die KfW deckelt die Förderung aber bei 70 Prozent. Mehr als 70 Prozent der förderfähigen Kosten gibt es also nicht, egal wie viele Boni zusammenkommen.
Was die 70 Prozent in Euro bedeuten
Der Prozentsatz allein sagt noch nicht, wie viel Geld fließt. Entscheidend ist die Bemessungsgrundlage, also der Betrag, auf den die Förderung überhaupt angewendet wird. Für die erste Wohneinheit liegt sie bei 30.000 Euro.
Ein Beispiel macht das greifbar. Kostet der Heizungstausch 40.000 Euro, rechnet die KfW trotzdem nur mit 30.000 Euro. Bei 70 Prozent Förderung sind das maximal 21.000 Euro Zuschuss, die restlichen 19.000 Euro trägst Du selbst. Liegen die Kosten unter 30.000 Euro, wird der tatsächliche Betrag herangezogen.
Bei Mehrfamilienhäusern steigt die förderfähige Summe mit der Zahl der Wohnungen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro hinzu, ab der siebten 8.000 Euro pro Einheit.
Für Vermieter bleibt die Grundförderung
Die hohen Prozentsätze aus den Schlagzeilen gelten für Menschen, die ihr Haus selbst bewohnen. Sobald Du eine Wohnung vermietest, fallen der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus weg. Beide sind an die Selbstnutzung gebunden.
Für vermietete Einheiten bleibt die Grundförderung von 30 Prozent, im passenden Fall plus der Effizienzbonus von 5 Prozent. Mehr als 35 Prozent sind bei einer reinen Kapitalanlage also nicht drin. Das ist immer noch rund ein Drittel der Kosten, aber Du rechnest besser mit dieser Zahl als mit den 70 Prozent aus der Werbung.
Dazu kommt die andere Seite der Rechnung: Wer eine alte Öl- oder Gasheizung weiterlaufen lässt, spürt den steigenden CO₂-Preis, der sich über die CO₂-Kostenaufteilung auch auf Vermieter verteilt. Welche technischen Pflichten beim Heizen ganz unabhängig von der Förderung gelten, regelt das Gebäudeenergiegesetz.
Warum gerade 2026 zählt
Die aktuellen Sätze sind großzügig, aber nicht in Stein gemeißelt. Der Klimageschwindigkeitsbonus ist gesetzlich bis Ende 2028 auf 20 Prozent festgeschrieben und sinkt danach alle zwei Jahre. Das ist der planbare Teil.
Weniger planbar ist der Rest. Die Förderung hängt am Bundeshaushalt, der Jahr für Jahr neu beschlossen wird, und eine Reform der Heizungsförderung steht politisch im Raum. Für 2026 sind die Mittel eingeplant, wie es danach aussieht, ist offen. Wer einen Tausch in den nächsten Jahren plant, prüft die Konditionen deshalb besser jetzt, solange sie so stehen.
Ohne Energieberatung und Fachbetrieb geht es nicht
Den Zuschuss gibt es nicht auf Zuruf. Zwei Stellen sind eingebunden: ein Fachbetrieb, der die neue Heizung einbaut und ihre Förderfähigkeit bestätigt, und für viele Schritte eine Energieberatung.
Für die reine Heizungsförderung reicht die Bestätigung des Fachunternehmens. Sobald Du aber weitere Schritte an der Gebäudehülle förderst oder einen Sanierungsfahrplan nutzen willst, kommt ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte dazu. Die Energieberatung selbst wird ebenfalls gefördert, der Staat übernimmt die Hälfte der Kosten. Sie lohnt sich, weil sie die Reihenfolge der Maßnahmen klärt, bevor Geld fließt.
So läuft der Antrag
Die wichtigste Regel beim Antrag ist die Reihenfolge. Anders als früher wird der Zuschuss beantragt, bevor die Arbeiten beginnen, nicht danach.
Wichtig: Schließe mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht. Erst mit diesem Vertrag in der Hand stellst Du den Antrag bei der KfW. Wer vorher ohne diese Bedingung unterschreibt oder die Heizung schon einbauen lässt, riskiert die Förderung.
- Du holst ein Angebot ein und schließt mit dem Fachbetrieb einen Vertrag, der von der Förderzusage abhängt.
- Der Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte stellt die Bestätigung zum Antrag aus, die Du für die KfW brauchst.
- Du beantragst den Zuschuss im KfW-Zuschussportal, bevor der Einbau startet.
- Nach der Zusage lässt Du die Heizung einbauen und reichst die Rechnungen sowie die Bestätigung nach Durchführung ein.
- Die KfW zahlt den Zuschuss aus, sobald alle Nachweise vorliegen.
Unterm Strich bleibt der Heizungstausch 2026 stark gefördert, aber die Schlagzeile mit den 70 Prozent trifft nur auf selbst genutzte Häuser zu. Als Vermieter rechnest Du realistisch mit 30 bis 35 Prozent, und auch das deckt einen spürbaren Teil der Kosten. Aus unserer Sicht ist der wichtigste Schritt, früh eine Energieberatung einzuholen und die Antragsreihenfolge einzuhalten. Beides entscheidet darüber, ob aus dem möglichen Zuschuss am Ende ein echter wird.
Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026
Wie viel Förderung bekomme ich für den Heizungstausch?
Selbst genutzte Häuser werden mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, vermietete Wohnungen mit 30 bis 35 Prozent. Die Bemessungsgrundlage liegt für die erste Wohneinheit bei 30.000 Euro, der maximale Zuschuss damit bei 21.000 Euro.
Bekommen Vermieter auch die 70 Prozent?
Nein. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind an die Selbstnutzung gebunden. Für vermietete Einheiten bleibt die Grundförderung von 30 Prozent, im passenden Fall plus 5 Prozent Effizienzbonus.
Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?
Ja. Du brauchst zuerst einen Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter dem Vorbehalt der Förderzusage steht, und stellst damit den Antrag bei der KfW, bevor die Arbeiten beginnen.
Wie lange gelten die hohen Fördersätze?
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist bis Ende 2028 auf 20 Prozent festgeschrieben und sinkt danach. Die Förderung hängt aber am jährlichen Bundeshaushalt, und eine Reform ist politisch möglich. Eine Garantie über 2026 hinaus gibt es nicht.
Wird die Energieberatung auch gefördert?
Ja. Der Staat übernimmt die Hälfte der Kosten für die Energieberatung. Sie hilft, die Reihenfolge der Maßnahmen festzulegen, bevor Du Geld in die Hand nimmst.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die Förderlage im Jahr 2026 und ersetzt keine individuelle Energie-, Steuer- oder Förderberatung. Förderbedingungen können sich ändern, maßgeblich sind die offiziellen Angaben von KfW und BAFA zum Zeitpunkt Deines Antrags.