Steuern

Hausgeld steuerlich absetzen. ViVi teilt Deine Hausgeld-Zahlung in nicht umlagefähig, Rücklage und umlagefähig auf, damit genau der richtige Anteil in Deine Anlage V fließt.

5 Min. Lesezeit
ViVi teilt eine Hausgeld-Zahlung in nicht umlagefähig, Erhaltungsrücklage und umlagefähig auf

Du überweist jeden Monat Hausgeld an Deine WEG. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung liegt der Gedanke nahe, dass Du diese Zahlung komplett von der Steuer absetzt. So einfach ist es nicht. Vom Hausgeld ist nur ein Teil sofort als Werbungskosten absetzbar, ein weiterer erst später und ein dritter läuft als Vorauszahlung über die Nebenkostenabrechnung an Deinen Mieter.

Damit steuerlich genau der richtige Anteil in Deiner Anlage V landet, teilst Du eine Hausgeld-Zahlung in ViVi in drei Anteile auf. Der Steuer-Bereich in ViVi ist noch in der Beta und ersetzt keine Steuerberatung. Er hilft Dir aber, das Hausgeld sauber zu splitten, sodass am Jahresende der absetzbare Teil feststeht. Wie das läuft, gehen wir Schritt für Schritt durch.

Was am Hausgeld steuerlich absetzbar ist

Hausgeld ist kein einheitlicher Posten. Es steckt eine Mischung aus Kosten darin. Steuerlich werden diese Kosten unterschiedlich behandelt. Für Deine Anlage V zählt, welchem der drei Töpfe eine Zahlung zufließt.

Sofort absetzbar als Werbungskosten ist der nicht umlagefähige Anteil, also die Kosten, die Du als Eigentümer selbst trägst und nicht auf den Mieter umlegen darfst. Dazu gehören zum Beispiel die Verwaltervergütung und die Kontoführung der WEG. In der Anlage V landet dieser Teil in den Zeilen 76 bis 82. Der umlagefähige Anteil ist dagegen eine Vorauszahlung. Du legst ihn über die Nebenkostenabrechnung auf Deinen Mieter um, in der Anlage V steht er in den Zeilen 73 bis 75. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage ist noch nicht absetzbar. Absetzbar wird sie erst, wenn die WEG das angesparte Geld tatsächlich für eine Maßnahme verwendet.

Die drei Anteile einer Hausgeld-Zahlung

Beim Zuordnen einer Hausgeld-Zahlung teilst Du sie in ViVi in genau diese drei Anteile:

Woher Du die Werte nimmst? Die Aufteilung steht in Deinem Wirtschaftsplan oder in der Hausgeldabrechnung Deiner WEG. Dort ist ausgewiesen, welcher Teil des Hausgelds umlagefähig ist, welcher nicht und wie viel in die Rücklage geht.

So teilst Du in ViVi auf, Schritt für Schritt

Deine Hausgeld-Zahlung taucht über die Bankanbindung im Banking auf. Beim Zuordnen wählst Du die Wohnung aus und trägst zwei Werte ein: den nicht umlagefähigen Anteil im Feld „Davon nicht umlagefähig" und den Rücklagen-Anteil im Feld „Davon Erhaltungsrücklage". Den umlagefähigen Rest rechnet ViVi selbst aus und zeigt ihn Dir an, bevor Du bestätigst.

Wenn Dein Hausgeld jeden Monat gleich hoch ist, speicherst Du die Aufteilung einmal als Regel. Künftige Hausgeld-Zahlungen für diese Wohnung werden dann automatisch nach demselben Muster verbucht. Du prüfst nur noch. Die genauen Klicks zeigen wir Dir im Hilfe-Artikel zur Hausgeld-Aufteilung. Was die Funktion insgesamt leistet, steht auf der Feature-Seite zur Hausgeld-Aufteilung.

Wenn der Zahlbetrag abweicht

Manchmal überweist Du ein anderes Hausgeld als sonst, etwa nach einer Anpassung durch die Verwaltung oder bei einer Sonderzahlung. Dann hast Du in ViVi zwei Wege. Du passt entweder nur den umlagefähigen Anteil an, sodass nicht umlagefähiger Teil und Rücklage gleich bleiben. Oder Du verteilst die Abweichung im Verhältnis auf alle drei Anteile.

Eine feste Grenze gibt es dabei: Der nicht umlagefähige Anteil und die Erhaltungsrücklage zusammen dürfen den Zahlbetrag nicht übersteigen. Der umlagefähige Rest kann sonst nicht mehr sinnvoll berechnet werden. Diese Aufteilung ist außerdem nur für eine Eigentumswohnung in einer WEG gedacht, nicht für ein ganzes Mehrfamilienhaus.

Was in die Anlage V fließt

Ein Rechenbeispiel macht es greifbar. Angenommen, Dein monatliches Hausgeld beträgt 300 Euro. Laut Wirtschaftsplan sind davon 60 Euro nicht umlagefähig, 40 Euro gehen in die Erhaltungsrücklage und die restlichen 200 Euro sind umlagefähig. So teilt ViVi die Zahlung auf:

AnteilBetragSteuerliche Wirkung
Nicht umlagefähig60 EuroSofort als Werbungskosten wirksam
Umlagefähig200 EuroVorauszahlung, auf den Mieter umgelegt
Erhaltungsrücklage40 EuroNoch nicht absetzbar

Steuerlich sofort wirksam sind also 60 Euro pro Monat als Werbungskosten. Die 200 Euro laufen als Vorauszahlung über die Nebenkostenabrechnung an Deinen Mieter. Die 40 Euro für die Rücklage bleiben zunächst außen vor.

Wichtig: Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage ist im Jahr der Zahlung noch keine Werbungskosten. Absetzbar wird sie erst, wenn die WEG das Geld für eine konkrete Erhaltungsmaßnahme einsetzt. Bis dahin sammelst Du die Beträge nur.

Häufige Fragen zur Hausgeld-Aufteilung in ViVi

Ist das Hausgeld für meine vermietete Eigentumswohnung komplett steuerlich absetzbar?

Nein. Sofort absetzbar ist nur der nicht umlagefähige Anteil als Werbungskosten. Der umlagefähige Anteil ist eine Vorauszahlung und wird über die Nebenkostenabrechnung auf Deinen Mieter umgelegt. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage wird erst absetzbar, wenn die WEG das Geld tatsächlich für eine Maßnahme verwendet.

Woher weiß ich, welcher Anteil vom Hausgeld nicht umlagefähig ist?

Diese Aufteilung steht in Deinem Wirtschaftsplan oder in der Hausgeldabrechnung der WEG. Dort ist ausgewiesen, welcher Teil auf umlagefähige Kosten, nicht umlagefähige Kosten und die Erhaltungsrücklage entfällt. Diese Werte trägst Du beim Zuordnen der Zahlung in ViVi ein.

Gilt die Hausgeld-Aufteilung auch für ein Mehrfamilienhaus?

Nein. Die Aufteilung in nicht umlagefähig, Erhaltungsrücklage und umlagefähig ist nur für eine Eigentumswohnung in einer WEG gedacht, für die Du Hausgeld an die Gemeinschaft zahlst. Bei einem ganzen Mehrfamilienhaus erfasst Du die einzelnen Kosten direkt.

Aus unserer Sicht ist die saubere Aufteilung der größte Hebel, damit Dein Hausgeld steuerlich stimmt. Du trägst die Werte einmal ein oder speicherst sie als Regel. Am Jahresende steht der absetzbare Anteil ohne Nachrechnen bereit für Deine Anlage V.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Deinen konkreten Fall wende Dich an Deinen Steuerberater.

Steuern Hausgeld WEG Anlage V Erhaltungsrücklage

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Andreas Schreiter

Andreas Schreiter

Gründer und Geschäftsführer bei ViVi

Andreas arbeitet seit über 8 Jahren im Tech-Bereich und ist Experte für Digitalisierung mit KI. Als selbst aktiver Immobilieninvestor kennt er die Herausforderungen der Branche aus erster Hand und treibt die Innovation in der Immobilienverwaltung voran.

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