Zahlungen

Hausgeld-Zahlung aufteilen und zuordnen

Als Vermieter einer Eigentumswohnung zahlst Du jeden Monat Hausgeld an die WEG-Verwaltung. Steuerlich ist dieser Betrag aber nicht aus einem Guss. Ein Teil ist sofort als Werbungskosten absetzbar. Ein Teil wandert in die Erhaltungsrücklage und zählt steuerlich erst später. Der große Rest ist eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten, die Du über die Nebenkostenabrechnung auf Deine Mieter umlegst.

Damit in Deiner Anlage V wirklich nur der absetzbare Teil landet, teilst Du eine Hausgeld-Zahlung beim Zuordnen im Banking in drei Anteile auf. Diese Anleitung zeigt, wie Du das machst und was mit jedem Anteil steuerlich passiert.

Zahlungen
Umsätze
DatumBeschreibung / EmpfängerBetragZuordnung
01.07.26
Max Mustermann
Miete Juli Wohnung 3
+780,00 €
Verbucht
02.07.26
Hausverwaltung Musterhaus
Hausgeld Wohnung 3
-300,00 €
Manuell verbuchen
03.07.26
Stadtwerke Musterstadt
Abschlag Strom
-85,00 €
Verbucht
Hausgeld-Regel erstellt
Künftige Zahlungen werden automatisch verbucht
Transaktion verbuchen
1Modus
2Buchung

Wie möchtest Du diese Transaktion erfassen?

Betrag als Ganzes verbuchen
In mehrere Beträge aufteilen
z.B. Miete + Kaution
Zurück
Verbuchen

Du öffnest die Hausgeld-Zahlung, wählst die Steuerkategorie Hausgeld und trägst den nicht umlagefähigen Anteil und die Erhaltungsrücklage ein. Den umlagefähigen Rest rechnet ViVi selbst aus.

Wann Du das Hausgeld aufteilst

Die Dreiteilung greift bei einer Eigentumswohnung, die zu einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehört. Du überweist der Verwaltung ein monatliches Hausgeld als Vorauszahlung. In diesem Betrag stecken sehr unterschiedliche Posten. ViVi bietet die Aufteilung deshalb nur an, wenn Du das Objekt als Eigentumswohnung angelegt hast.

Beim Zuordnen einer Zahlung wählst Du als Steuerkategorie Hausgeld (WEG). Erst dann erscheinen die Felder für die Anteile. Bei einem Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus ohne WEG gibt es kein Hausgeld in diesem Sinn, dort ordnest Du die einzelnen Kosten direkt zu.

Die drei Anteile

ViVi zerlegt das Hausgeld in drei Anteile, die steuerlich jeweils anders behandelt werden. Du trägst nur die ersten beiden ein, den dritten berechnet ViVi automatisch.

Nicht umlagefähig
Verwaltungskosten und ähnliche Posten, die Du nicht auf Mieter umlegen kannst. Sofort als Werbungskosten absetzbar (Anlage V, Zeile 76 bis 82).
Erhaltungsrücklage
Deine Einzahlung in die Rücklage der WEG. Noch nicht absetzbar. Steuerlich zählt sie erst, wenn die WEG das Geld für eine Erhaltungsmaßnahme verwendet.
Umlagefähig (Rest)
Vorauszahlung auf die Betriebskosten. Gilt als umgelegte Betriebskosten (Anlage V, Zeile 73 bis 75) und wird über die Nebenkostenabrechnung auf Deine Mieter verteilt.

Der umlagefähige Anteil ergibt sich von selbst: gesamtes Hausgeld minus nicht umlagefähig minus Erhaltungsrücklage. ViVi zeigt Dir das Ergebnis direkt als Umlagefähig (Rest) an.

Absetzbar ist nur der nicht umlagefähige Anteil. Die Rücklage zählt erst, wenn die WEG sie verwendet.

Schritt für Schritt

Du findest die Hausgeld-Zahlung im Bereich Zahlungen unter Umsätze. Klicke bei der Buchung auf Manuell verbuchen und arbeite Dich durch die folgenden Schritte.

1
Objekt und Kategorie
Eigentumswohnung als Objekt wählen, als Steuerkategorie Hausgeld (WEG).
2
Anteile eintragen
Bei Davon nicht umlagefähig und Davon Erhaltungsrücklage die Beträge eingeben.
3
Rest prüfen
Umlagefähig (Rest) rechnet ViVi automatisch aus. Kurz gegenprüfen.
4
Verbuchen
Speichern. Bei wiederkehrenden Zahlungen legt ViVi eine Regel an.

Nicht umlagefähig und Erhaltungsrücklage zusammen dürfen den Zahlbetrag nicht übersteigen. Trägst Du mehr ein, meldet ViVi: Die Summe darf das gesamte Hausgeld nicht übersteigen.

Wenn eine Zahlung abweicht

Nicht jede Hausgeld-Zahlung trifft auf den Cent genau ein. Für eine Regel legst Du deshalb fest, wie ViVi mit einer Abweichung vom erwarteten Betrag umgeht. Dafür gibt es zwei Modi.

ModusWas passiert
Nur den umlagefähigen Anteil anpassen Nicht umlagefähig und Rücklage bleiben wie eingetragen. Die Differenz landet vollständig im umlagefähigen Anteil. Beispiel: 330 statt 300 Euro, dann bleiben 60 und 40 stehen, der umlagefähige Anteil steigt auf 230 Euro.
Alle Anteile im Verhältnis anpassen Alle drei Anteile werden proportional hoch- oder runtergerechnet. Beispiel: 330 statt 300 Euro ist der Faktor 1,1, dann werden 66, 44 und 220 Euro daraus.
💡
Zahlt jemand weniger als die festen Anteile zusammen ausmachen, staucht ViVi die festen Anteile proportional und setzt keinen umlagefähigen Anteil an. Bei 100 Euro festen Anteilen und nur 80 Euro Zahlung werden aus 60 und 40 dann 48 und 32 Euro.

Als Regel speichern

Hausgeld kommt jeden Monat. Bei einer wiederkehrenden Bankzahlung legt ViVi nach dem Speichern automatisch eine Hausgeld-Regel an und verbucht künftige Zahlungen mit derselben Aufteilung. Im Modal siehst Du vorab den Hinweis, dass die Regel angelegt wird. Nach dem Verbuchen erscheint die Bestätigung Hausgeld-Regel erstellt.

Handelt es sich um eine einmalige Sache wie eine WEG-Nachzahlung, setzt Du das Häkchen bei Einmalige Zahlung. Dann verbucht ViVi nur diese eine Zahlung und legt keine Regel an. Für manuell erfasste Transaktionen entsteht ebenfalls keine automatische Regel.

Was in der Anlage V ankommt

Ein Beispiel macht die Wirkung klar. Dein Hausgeld beträgt 300 Euro im Monat, davon 60 Euro nicht umlagefähig und 40 Euro Erhaltungsrücklage. Übrig bleiben 200 Euro umlagefähig.

AnteilBetragSteuerlich
Nicht umlagefähig60 €Sonstige Werbungskosten, Anlage V Zeile 76 bis 82
Erhaltungsrücklage40 €Noch nicht absetzbar, taucht in den Werbungskosten nicht auf
Umlagefähig (Rest)200 €Umgelegte Betriebskosten-Vorauszahlung, Anlage V Zeile 73 bis 75

In Deiner Anlage V stehen also nur die 60 Euro als absetzbare Werbungskosten und die 200 Euro als umgelegte Vorauszahlung. Die 40 Euro Rücklage bleiben außen vor, bis die WEG sie tatsächlich für eine Maßnahme einsetzt. Über die Nebenkostenabrechnung gibst Du den umlagefähigen Teil am Jahresende an Deine Mieter weiter. So bleibt Deine Steuer sauber und Du zahlst keine Steuer auf Beträge, die eigentlich nur durchlaufen.

Häufige Fragen zur Hausgeld-Aufteilung

Warum ist die Erhaltungsrücklage nicht sofort absetzbar?

Weil Du mit der Rücklage zunächst nur ansparst. Steuerlich absetzbar wird dieser Anteil erst, wenn die WEG das Geld tatsächlich für eine Erhaltungsmaßnahme verwendet. Bis dahin bleibt er in ViVi als eigener Anteil erfasst und taucht nicht in Deinen Werbungskosten auf.

Wie wird der umlagefähige Anteil berechnet?

Automatisch. ViVi zieht vom gesamten Hausgeld den nicht umlagefähigen Anteil und die Erhaltungsrücklage ab. Was übrig bleibt, gilt als umlagefähige Vorauszahlung auf die Betriebskosten und wird über die Nebenkostenabrechnung auf Deine Mieter umgelegt.

Muss ich die Aufteilung bei jeder Zahlung neu eintragen?

Nein. Sobald Du eine wiederkehrende Hausgeld-Zahlung aufgeteilt hast, legt ViVi eine Hausgeld-Regel an und verbucht künftige Zahlungen automatisch. Nur bei einer einmaligen Zahlung wie einer WEG-Nachzahlung setzt Du das Häkchen bei Einmalige Zahlung, dann wird keine Regel erstellt.

Dieser Artikel erklärt die Funktion in ViVi und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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