Im Tab Kosten auf der Objektdetailseite siehst Du alle Ausgaben, die diesem Objekt zugeordnet wurden.
Übersicht
Die Kostenübersicht zeigt Dir:
- Einmalige Kosten: Reparaturen, Anschaffungen, Renovierungen etc.
- Laufende Kosten: Wiederkehrende Ausgaben wie Hausverwaltung, Versicherung oder Grundsteuer.
Für jede Position siehst Du Beschreibung, Betrag, Datum und Steuerkategorie.
Kosten erfassen
Die Erfassung von Kosten erfolgt über die Seite Zahlungen. Dort verbuchst Du Transaktionen und ordnest sie dem Objekt zu.
Mehr dazu unter Transaktionen verbuchen.
Kosten einer Einheit zuordnen
Hat ein Objekt mehr als eine Einheit, steht bei jeder Kostenposition das Feld Gilt für. Es ist eine Mehrfachauswahl und zeigt ohne Auswahl den Platzhalter Alle Einheiten. Dann gehört der Posten dem ganzen Objekt und wird später auf alle Einheiten verteilt. Wählst Du eine oder mehrere Einheiten aus, verteilt ViVi den Posten nur unter diesen. Wählst Du alle aus, ist das dasselbe wie keine Auswahl.
Das lohnt sich, sobald Du wissen willst, welche Wohnung Deinen Cashflow trägt. Ist mindestens eine Kostenposition einer Einheit zugeordnet, egal ob laufend oder einmalig, wird die Kachel Monatlicher Cashflow im Reiter Übersicht klickbar und zeigt den Cashflow pro Einheit. Dasselbe Objekt lässt sich dann auch im Dashboard aufklappen.
Steuerkategorien
Jede Kostenposition trägt eine Steuerkategorie. Sie entscheidet, ob der Betrag sofort abziehbar ist, über Jahre verteilt wird oder steuerlich gar nicht zählt. ViVi schlägt beim Verbuchen eine Kategorie vor, Du kannst sie jederzeit ändern.
| Kategorie | Wofür sie gedacht ist |
|---|---|
| Erhaltungsaufwand | Vorhandenes reparieren oder erneuern, etwa Bad, Heizung, Fenster oder Dach. Sofort absetzbar und relevant für die 15-Prozent-Regel in den ersten drei Jahren nach dem Kauf. |
| Herstellungskosten am Gebäude | Anbau, Erweiterung oder eine deutliche Anhebung des Standards. Wird über die Restnutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben. |
| Abschreibbare Anschaffung | Küche, Möbel oder Geräte über 1.000 Euro. Bekommen eine eigene Nutzungsdauer, eine Küche zum Beispiel zehn Jahre. |
| Sonstige Werbungskosten | Wartung, Versicherungen, Grundsteuer, Verwaltung und Anschaffungen bis 1.000 Euro. Sofort absetzbar, zählt nicht in die 15-Prozent-Regel. |
| Nicht absetzbar | Private Kosten ohne steuerliche Wirkung. |
| Hausgeld (WEG) | Der nicht umlagefähige Anteil des Hausgelds, etwa die Verwaltung. Absetzbar als Werbungskosten. |
| Hausgeld (Vorauszahlung) | Der umlagefähige Anteil, also die Betriebskosten-Vorauszahlung. Absetzbar im Jahr der Zahlung, die Umlagen vom Mieter sind Einnahmen. |
| Hausgeld (Rücklage) | Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Erst absetzbar, wenn die WEG sie tatsächlich für eine Erhaltungsmaßnahme verwendet. |
Wie ViVi die drei Hausgeld-Kategorien aus einer WEG-Abrechnung auseinanderzieht, steht unter Hausgeld aufteilen.
Lohnkostenanteil nach § 35a EStG
Steht auf einer Handwerkerrechnung ein Arbeits-, Fahrt- und Maschinenanteil, kannst Du ihn beim Verbuchen mitgeben. Setz dafür an der Kostenposition den Haken Lohnkosten enthalten und wähl die Art aus: Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse. Darunter trägst Du den Betrag ein. Er steckt im Rechnungsbetrag und darf ihn nicht übersteigen. Erkennt die Beleg-KI den Anteil auf der Rechnung, füllt sie die Felder gleich vor.
Der Lohnanteil wandert in die Nebenkostenabrechnung und wird jedem Mieter dort anteilig bescheinigt, damit er ihn selbst absetzen kann. Voraussetzung dafür ist eine unbare Zahlung.
Bei einer laufenden Kostenposition hinterlegst Du den Lohnanteil einmal. ViVi überträgt ihn danach unverändert auf jede Folgebuchung, weil er in der Regel ein fester Vertragsbestandteil ist. Nur wenn eine Buchung kleiner ausfällt als der hinterlegte Anteil, deckelt ViVi ihn auf den Buchungsbetrag.