Bestandsobjekte

Index-Basis für Indexmietverträge hinterlegen

Eine Indexerhöhung braucht zwei Angaben aus dem letzten Erhöhungsschreiben. Die eine sagt, seit wann die aktuelle Miete gilt. Die andere nennt den Monat des Verbraucherpreisindex (VPI), auf den sie sich bezog. Hast Du ein Haus mit laufenden Mietverträgen übernommen, hat der Voreigentümer vielleicht schon erhöht. Diese Erhöhung hinterlegst Du im Mietverhältnis. ViVi rechnet jede weitere Anpassung danach mit der richtigen Basis.

Objekte · Bestand
Lieblingshaus
Übersicht Mieten Kosten Finanzierung Steuern
Mietenübersicht
Monatliche Kaltmiete
1.852,00 €
IST
Monatliche Warmmiete
2.220,00 €
IST
Vermietete Einheiten
2 / 3
Vermietungsquote
3 Einheiten Mietverhältnis hinzufügen
Name der Einheit Mietverhältnis Fläche
Wohnung 1 Familie Klein1.040,00 € / MonatFreie Miete 72 m²12,00 €/m²
Wohnung 2 Leerstand Anna Berger960,00 € / MonatFreie Miete 58 m²13,45 €/m²
Wohnung 3 M. Sayed1.180,00 € / MonatFreie Miete 95 m²10,40 €/m²
Neues Mietverhältnis
Schritt 1 von 3
Generelle Informationen
Wohnungsdetails
Wohnung 2
Art des Mietvertrags
Freie Miete / Zeitmietvertrag
Standard-Mietvertrag ohne besondere Mietanpassungsklauseln.
Mietbeginn
TT.MM.JJJJ
Mietende (optional)
TT.MM.JJJJ
Zurück
Weiter

Bei einem übernommenen Mietverhältnis wählst Du „Indexmietvertrag“ und den Mietbeginn. Mit „Frühere Indexerhöhung hinterlegen“ trägst Du Wirksam seit und Basisindex aus dem letzten Erhöhungsschreiben ein. Darunter zeigt ViVi den Rechenweg und den frühesten Termin. Die Indexwerte sind Beispielwerte.

Zwei Angaben aus dem Erhöhungsschreiben

FeldFrageBeispiel
Wirksam seitAb wann darf wieder erhöht werden? Ab diesem Monat läuft das Sperrjahr, in dem die Miete unverändert bleibt.Dezember 2025, nächste Erhöhung frühestens zum 01.12.2026
BasisindexWie hoch fällt die nächste Erhöhung aus? Gemeint ist der VPI-Monat, auf den sich die letzte Erhöhung bezog.September 2025

Der Basisindex liegt meist zwei bis drei Monate vor dem Wirksamkeitsdatum. Das Schreiben rechnet mit dem letzten veröffentlichten Index, wirksam wird die Erhöhung erst später. Beide Monate stehen im Erhöhungsschreiben. Den Indexwert selbst trägst Du nicht ein. ViVi nimmt ihn aus der VPI-Reihe des Statistischen Bundesamts (Basis 2020 = 100).

Woher ViVi die Basis nimmt

Liegt der Mietbeginn heute oder in der Vergangenheit?

Ja
Mietbeginn oder frühere Erhöhung
Ohne weitere Angabe ist der Mietbeginn die Basis. Gab es vorher schon eine Indexerhöhung, hinterlegst Du sie über „Frühere Indexerhöhung hinterlegen“.
Nein
Nur der Haken für die Automation
Beginnt der Vertrag erst in der Zukunft, gibt es nichts zu fragen. Basis ist der Mietbeginn mit dem letzten veröffentlichten Index.

Erhöhungen nach dem Mietbeginn erfasst Du über Miete anpassen. Die Basis zieht dann von selbst nach. Das gilt auch für eine Indexanpassung, die Du von Hand einträgst, sodass ViVi den Anstieg nicht doppelt zählt. Aktivierst Du eine Anpassung, die ViVi vorbereitet hat, übernimmt ViVi Stichtag und Indexmonat aus dem Brief als neue Basis.

So hinterlegst Du eine frühere Erhöhung

1
Formular öffnen
Mietverhältnis anlegen oder die Stammdaten bearbeiten
2
Indexmietvertrag
Unter „Art des Mietvertrags“ wählen
3
Mietbeginn
Steht direkt unter der Vertragsart
4
Frühere Erhöhung
Haken setzen, Wirksam seit und Basisindex wählen

Beide Felder sind Monatsauswahlen. Wirksam seit reicht höchstens bis zum Monat des Mietbeginns, der Basisindex höchstens bis zum Monat „Wirksam seit“. Eine Erhöhung nach dem Mietbeginn gehört nicht hierher, sondern in den Mietverlauf. Hat sich die Miete nach dem Mietbeginn schon geändert, zeigt die Box nur noch den Stand an, etwa „Letzte Anpassung: wirksam seit Juni 2026“.

Mit dem Haken Anpassungen automatisch vorbereiten nimmt die Indexmiete-Automation den Vertrag auf. Zum Termin legt sie Dir den Brief zur Freigabe ins Brain.

Der Rechenweg im Formular

Unter den Feldern zeigt ViVi, wie die nächste Anpassung aussähe:

  • VPI des Basismonats mit seinem Wert, etwa „VPI September 2025“.
  • VPI aktuell, also der zuletzt veröffentlichte Monat.
  • Veränderung in Prozent. Ist die Kaltmiete schon erfasst, steht die neue Kaltmiete dahinter.
  • Nächste Anpassung mit dem frühesten Termin.

Die neue Kaltmiete ergibt sich aus bisheriger Kaltmiete × aktueller Index ÷ Basisindex. Bei 800 € Kaltmiete und einem Anstieg von 122,6 auf 125,1 Punkte sind das 816,31 €.

Wann die nächste Erhöhung frühestens gilt

ViVi prüft zwei Grenzen und nimmt die spätere:

  • Sperrjahr: Die Miete muss seit der letzten Anpassung ein Jahr unverändert sein (§ 557b Abs. 2 BGB). ViVi zählt ab „Wirksam seit“ und rundet auf den nächsten Monatsersten auf. Beginnt das Mietverhältnis am 15.06.2025 ohne frühere Erhöhung, ist der früheste Termin der 01.07.2026.
  • Zugang des Schreibens: Die neue Miete ist ab dem übernächsten Monat nach Zugang geschuldet (§ 557b Abs. 3 BGB). Ein Schreiben, das im Oktober zugeht, wirkt frühestens zum 01.12.

Diese Rechnung gilt überall gleich: im Formular, in der Automation, im Brain und im Briefgenerator.

Index-Basis prüfen im Brain

Fehlt bei einem Indexvertrag die bestätigte Basis, zeigt das Brain die Karte „Prüfe die Index-Basis für …“. Sie fragt, ob es vor dem Mietbeginn schon eine Indexerhöhung gab, zum Beispiel durch den Voreigentümer. Der Button Index-Basis prüfen öffnet direkt die Stammdaten des Mietverhältnisses. Dort trägst Du die frühere Erhöhung ein oder speicherst ohne, dann gilt der Mietbeginn.

Bis dahin rechnet ViVi für diesen Vertrag nichts vor. Die Automation bereitet keinen Brief vor, der Briefgenerator zeigt statt des Vorschlags den Link Index-Basis hinterlegen. Auch auf der Automationen-Seite nennt die Karte der Indexmiete-Automation diese Verträge, jeweils mit Link ins Mietverhältnis. So entsteht kein Schreiben mit falscher Basis. Die Karte betrifft vor allem Indexverträge, die schon länger in ViVi liegen.

Indexvorschlag im Briefgenerator

Schreibst Du eine Mietanpassung für einen Indexvertrag selbst, zeigt der Briefgenerator denselben Rechenweg mit Basisindex, aktuellem Index und frühestem Termin. Mit Indexvorschlag übernehmen setzt ViVi die neue Miete und den Stichtag nach § 557b BGB. Wählst Du ein früheres Datum, erscheint ein Hinweis zum Sperrjahr. Entspricht die neue Miete dem Vorschlag, schreibt die Brief-KI den Rechenweg mit beiden Indexständen samt Monat in den Brief.

Mit ViVi im Chat

ViVi kann die Basis auch im Chat hinterlegen, etwa mit „Die letzte Indexerhöhung beim Mieter in Wohnung 2 gilt seit Dezember 2025, Basis war der VPI September 2025“. Fragst Du nach einem Indexvertrag, nennt ViVi Basis, aktuellen Index, Vorschlag und frühesten Termin.

Grenzen

  • Die Basis gilt je Mietverhältnis. Bei mehreren Indexverträgen im Haus hinterlegst Du sie für jeden Vertrag einzeln.
  • Indexwerte kommen immer aus der VPI-Reihe des Statistischen Bundesamts ab dem Jahr 2000. Einen eigenen Indexwert kannst Du nicht eintragen.
  • Kennt ViVi den Indexmonat einer späteren Mietänderung nicht, etwa bei einer Anpassung von Hand, rechnet es mit dem Index des Stichtags. Das fällt eher etwas niedriger aus.

Hinweis: Ob eine Indexanpassung im Einzelfall wirksam ist, hängt am Mietvertrag und an der Form des Schreibens. ViVi rechnet und bereitet den Brief vor, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung.

Verwalte Deine Immobilien einfacher

Teste ViVi 7 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten.

Kostenlos starten