Bestandsobjekte

Finanzierung

Im Tab Finanzierung verwaltest Du alle Darlehen und Finanzierungen, die mit dem Objekt verbunden sind – inklusive Tilgungsplänen und Sondertilgungen.

Voraussetzungen

  • Ein angelegtes Objekt.

Finanzierung anlegen

  1. Öffne den Tab Finanzierung auf der Objektdetailseite.
  2. Klicke auf Finanzierung hinzufügen.
  3. Fülle die Felder aus:
    • Bank / Kreditgeber: Name des Darlehensgebers.
    • Darlehensbetrag: Die ursprüngliche Darlehenssumme.
    • Zinssatz (%): Der vereinbarte Sollzins.
    • Tilgungssatz (%) oder monatliche Rate: Die monatliche Belastung.
    • Startdatum: Beginn der Finanzierung.
    • Zinsbindung bis (optional): Ende der Zinsbindungsfrist.
    • Laufzeit (optional): Gesamtlaufzeit des Darlehens.
  4. Klicke auf Speichern.

Mehrere Finanzierungen

Du kannst pro Objekt mehrere Finanzierungen anlegen – z. B. für Erst- und Nachfinanzierung oder verschiedene Darlehensbausteine. Jede wird als eigene Finanzierungskarte angezeigt.

Tilgungsplan

Nach dem Anlegen einer Finanzierung berechnet ViVi automatisch einen Tilgungsplan:

  • Monatliche Rate (Zins + Tilgung)
  • Restschuld pro Monat
  • Zins- und Tilgungsanteil

Der Tilgungsplan wird als Tabelle und als Grafik dargestellt.

Sondertilgungen

Wenn Du eine außerplanmäßige Rückzahlung leistest:

  1. Klicke bei der Finanzierung auf Sondertilgung hinzufügen.
  2. Gib Datum und Betrag ein.
  3. Klicke auf Speichern.

Die Sondertilgung wird im Tilgungsplan berücksichtigt und reduziert die Restschuld entsprechend.

Finanzierung beenden

Wenn ein Darlehen vollständig getilgt oder abgelöst wird:

  1. Klicke auf Finanzierung beenden.
  2. Gib das Enddatum ein.
  3. Bestätige.

Finanzierungsketten

Wenn eine Anschlussfinanzierung besteht, können mehrere Finanzierungen als Kette dargestellt werden, sodass Du den gesamten Finanzierungsverlauf nachvollziehen kannst.

Wichtige Hinweise

  • Die Zinsen fließen in die Steuerberechnung als Werbungskosten ein.
  • Finanzierungsdaten werden im Dashboard und in Berichten berücksichtigt.
  • Änderungen an Zinssatz oder Tilgung wirken sich sofort auf den Tilgungsplan aus.

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