Jedes Objekt besteht aus einer oder mehreren Einheiten, zum Beispiel Wohnungen, Gewerberäumen oder Stellplätzen. Die Einheit ist die Ebene, an der Fläche, Mietverhältnis, Zähler und Kostenanteil hängen.
Voraussetzungen
- Ein angelegtes Objekt, siehe Objekt anlegen.
Wo die Einheiten stehen
Öffne das Objekt und wechsle in den Tab Mieten. Dort steht die Liste aller Einheiten mit ihrem aktuellen Zustand. Über der Liste sitzt der Button Mietverhältnis hinzufügen, ganz unten in der Liste der Button Einheit hinzufügen. Was der Tab sonst noch zeigt, steht unter Der Mieten-Tab im Objekt.
Einheit anlegen
Klicke unten in der Einheiten-Liste auf Einheit hinzufügen. Eine Einheit hat drei Angaben:
- Name der Einheit: zum Beispiel „Wohnung EG links" oder „Stellplatz 3". Pflicht, weil ViVi die Einheit überall darüber anspricht.
- Stockwerk (optional): in welcher Etage die Einheit liegt.
- Fläche in m² (optional): Für die Nebenkostenabrechnung und für den Preis pro Quadratmeter brauchst Du sie trotzdem, trag sie also besser gleich ein.
Ein Feld für den Typ einer Einheit gibt es nicht. Ob Wohnung, Gewerbe oder Stellplatz, schreibst Du in den Namen. Garagen und Stellplätze, die zu einer Wohnung gehören, erfasst Du dagegen als Zusatzobjekt im Mietverhältnis.
Einheit bearbeiten
Klicke in der Zeile der Einheit auf das Stift-Symbol. Die drei Felder werden direkt in der Zeile editierbar, danach speicherst Du. Auf dem Handy stehen dieselben Felder untereinander.
Mietverhältnis zuordnen
Jede Einheit kann ein oder mehrere Mietverhältnisse tragen, bei einer WG zum Beispiel eines je Zimmer. Über Mietverhältnis hinzufügen über der Liste wählst Du die Einheit aus und legst den Mieter an. Der ganze Ablauf steht unter Mietverhältnis anlegen.
Zustand einer Einheit
In der Liste trägt jede Einheit ihren aktuellen Zustand. Er ergibt sich aus den Mietverhältnissen und aus dem, was Du zur Einheit hinterlegt hast.
Selbstnutzung und Verkauf setzt Du über das Stift-Symbol an der Einheit, auch im Voraus zu einem späteren Stichtag. Was das steuerlich bedeutet, steht unter Selbstnutzung und Verkauf. Zu den Kurzzeitvermietungen gibt es Sondervermietungen.