Steuern

Abschreibung im Zeitverlauf

Die Gebäude-Abschreibung ist in ViVi kein einzelner Wert, sondern eine Kette von Zeiträumen. Ändert sich Satz, Methode oder Gebäudeanteil, kommt ein neuer Zeitraum dazu, der Vorgänger endet. Jedes Steuerjahr rechnet dadurch mit den Werten, die damals galten.

Wo Du den Verlauf findest

Öffne das Objekt und wechsle in den Tab Steuern. Unter den Kacheln liegt die Liste Abschreibungszeiträume. Jede Zeile zeigt den Zeitraum, die Methode samt Paragraf, den Satz sowie Bemessungsgrundlage und Gebäudeanteil. Hast Du einen Grund für die Änderung hinterlegt, steht er als Unterzeile darunter. Beim Objekttyp Grundstück gibt es den Bereich nicht, Grund und Boden wird nicht abgeschrieben.

Die drei Methoden

MethodeRechtsgrundlageSo rechnet ViVi
Linear§ 7 Abs. 4 EStGJedes Jahr derselbe Betrag, also Bemessungsgrundlage mal Satz. Übliche Sätze sind 2 Prozent bei Fertigstellung ab 1925, 2,5 Prozent davor und 3 Prozent bei Fertigstellung oder Bauantrag ab 2023. Der Normalfall für Bestandsimmobilien.
Degressiv§ 7 Abs. 5a EStG5 Prozent vom jeweiligen Restwert. Die Beträge sinken dadurch Jahr für Jahr. Gedacht für Neubauten mit Baubeginn oder Kaufvertrag zwischen Oktober 2023 und September 2029.
Sonderabschreibung Neubau§ 7b EStG5 Prozent pro Jahr in den ersten vier Jahren, zusätzlich zur laufenden Abschreibung. Die Bemessungsgrundlage ist gedeckelt, bei Bauantrag ab 2023 auf 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Sie wird deshalb getrennt erfasst.

Wählst Du im Dialog eine Methode, setzt ViVi den typischen Satz gleich mit ein. Ändern kannst Du ihn jederzeit. Abgeschrieben wird nie mehr als die Bemessungsgrundlage.

Einen Zeitraum anlegen

Über Abschreibungszeitraum hinzufügen öffnet sich der Dialog. Er hat vier Felder.

FeldWas hineingehört
MethodeEine der drei Methoden, jeweils mit Paragraf und kurzer Erklärung.
AbschreibungssatzDer Satz in Prozent. Vorbelegt mit dem typischen Wert der Methode.
Gültig abEine Jahresauswahl, kein Tagesdatum. Die Abschreibung gilt immer für ein ganzes Wirtschaftsjahr, ein Methodenwechsel ist nur zum Jahresbeginn zulässig. Der erste Zeitraum ist mit dem Anschaffungsjahr vorbelegt, jeder weitere beginnt danach.
Wovon wird abgeschrieben?Entweder als Anteil der Anschaffungskosten in Prozent, dann rechnet ViVi den Eurobetrag laufend mit. Oder als fester Betrag, etwa der Restwert beim Methodenwechsel. Ohne erfassten Kaufpreis bleibt nur der feste Betrag. Bei § 7b gibt es ausschließlich den festen Betrag, dazu einen Knopf, der den Deckel übernimmt.

Ab dem zweiten Zeitraum kommt das Feld Grund für die Änderung dazu, zum Beispiel „Gutachten zur Restnutzungsdauer". Es ist optional und erscheint später als Unterzeile im Verlauf. Beim ersten Zeitraum fehlt es, dort gibt es noch nichts zu begründen.

💡
Ein neuer Zeitraum startet mit leeren Feldern. Das ist Absicht: Würde ViVi die Werte des Vorgängers übernehmen, verdeckt das genau die Angabe, die Du gerade ändern willst.

Methodenwechsel von degressiv auf linear

Der Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung ist jederzeit möglich. In ViVi ist er ein neuer Zeitraum, dessen Bemessungsgrundlage der Restwert ist. Sobald Du Jahr oder Methode änderst, zeigt der Dialog den Restwert zu Beginn des gewählten Jahres an und schlägt ihn als festen Betrag vor.

Dasselbe gilt für einen reinen Satzwechsel, etwa wegen einer kürzeren Restnutzungsdauer nach Gutachten. Auch dort schreibt ViVi den Restwert des Vorgängers fort. Bei der Sonderabschreibung nach § 7b gibt es keinen Vorschlag, sie hat ihre eigene, gedeckelte Grundlage.

Staffelsätze als zwei Zeiträume

Für gestaffelte Sätze braucht es keinen Sonderweg, der Verlauf ist der Staffel-Mechanismus. Eine Denkmalabschreibung mit 9 Prozent in den Jahren 1 bis 8 und 7 Prozent in den Jahren 9 bis 12 erfasst Du als zwei aufeinanderfolgende Zeiträume. Der erste endet automatisch, sobald der zweite beginnt.

Das Anschaffungsjahr

Im ersten Jahr rechnet ViVi monatsanteilig nach § 7 Abs. 1 EStG. Maßgeblich ist der Übergang Nutzen/Lasten aus den Objektdaten, nicht der Tag, an dem Du den Zeitraum anlegst. Ging das Objekt im Mai über, setzt ViVi im Kaufjahr 8 von 12 Monaten an. Das Feld „Gültig ab" ändert daran nichts, es bestimmt nur, ab welchem Jahr die Werte gelten.

AfA je Jahr

Der Knopf AfA je Jahr im Kopf der Liste öffnet den Jahresverlauf: je Zeile ein Jahr mit Methode und Betrag. Über den Umschalter siehst Du wahlweise nur die Jahre bis heute oder alle Jahre bis zum Ende der Abschreibung.

Jedes Jahr lässt sich überschreiben, zum Beispiel wenn der Steuerbescheid einen anderen Betrag ausweist.

1
Jahr öffnen
In der Zeile auf das Stift-Symbol. Der Dialog zeigt zuerst den berechneten Wert zum Vergleich.
2
Betrag setzen
Den gewünschten Betrag eintragen, dazu optional eine Notiz wie „laut Steuerbescheid".
3
Zurücksetzen
Überschriebene Jahre tragen die Markierung „manuell". Der Pfeil daneben stellt den berechneten Wert wieder her.

Trägst Du genau den berechneten Betrag ein, legt ViVi keinen Eintrag an und entfernt einen vorhandenen. Bei der degressiven Abschreibung wird der Restwert mit dem tatsächlich angesetzten Betrag fortgeschrieben, damit die Kette in den Folgejahren weiterrechnet.

Einen Zeitraum löschen

Vor dem Löschen fragt ViVi nach und nennt den betroffenen Zeitraum. Danach werden die Jahre neu gerechnet. Lücken entstehen dabei nicht.

  • Fällt ein Zeitraum in der Mitte weg, verlängert sich der Vorgänger bis zum Nachfolger.
  • Fällt der erste weg, rückt der nächste auf den Übergang Nutzen/Lasten vor. Er erbt dabei Bemessungsgrundlage und Gebäudeanteil des gelöschten Zeitraums, denn er beginnt nun bei der Anschaffung und rechnet auf der vollen Grundlage.

Was aus dem Verlauf in die Auswertungen läuft

  • Die Kacheln Bemessungsgrundlage und Abschreibungssatz im Steuern-Tab zeigen die Werte des laufenden Jahres, ohne die parallel laufende Sonderabschreibung.
  • In der Anlage V steht der Jahresbetrag in Zeile 33-35. Aufgeklappt siehst Du den Rechenweg, bei einem überschriebenen Jahr zusätzlich den berechneten Wert zum Vergleich.
  • Steuerlicher Überschuss und geschätzte Steuerwirkung im Objekt rechnen mit demselben Jahresbetrag.

Welcher Satz und welche Methode für Dein Objekt gelten, hängt vom Einzelfall ab. Kläre das mit Deinem Steuerberater. ViVi rechnet mit dem, was Du hinterlegst.

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