Für einen Kauf, eine Sanierung oder einfach als Puffer überweist Du Geld von Deinem privaten Konto auf das Konto, das in ViVi an Deinem Objekt hängt. Über die Bankanbindung landet diese Überweisung als ganz normaler Zahlungseingang im Tab Transaktionen und wartet dort auf ihre Zuordnung.
Eine Einnahme ist sie trotzdem nicht. Das Geld gehört Dir schon vorher, Du schiebst es nur von der einen Tasche in die andere. In Deiner Anlage V hat es deshalb nichts verloren. ViVi kennt dafür zwei Wege, die steuerlich zum selben Ergebnis führen.
Warum die Einzahlung keine Einnahme ist
Steuerpflichtig sind bei der Vermietung nur Zuflüsse von außen, also Miete, eine Nebenkosten-Nachzahlung oder eine Versicherungserstattung. Eine Einlage aus dem eigenen Vermögen erhöht Deinen Kontostand, nicht Deinen Überschuss. Buchst Du sie als sonstige Einnahme, steht sie am Jahresende in der Anlage V und Deine Steuerlast steigt ohne Grund.
Umgekehrt gilt dasselbe für eine Entnahme, also für Geld, das Du vom Objektkonto zurück auf Dein privates Konto holst.
Zwei Wege zum selben Ergebnis
Willst Du die Einzahlung in ViVi später wiederfinden?
Weg 1: als Privat verbuchen
Öffne die Buchung über Manuell verbuchen. Im zweiten Schritt wählst Du Allgemein (kein Objekt) und darunter als Art der Einnahme den Eintrag Privat. Diesen Eintrag gibt es genau dort, weil eine Einlage zu keinem Mietverhältnis gehört. Mehr fragt der Dialog nicht ab. Wie die drei Schritte im Einzelnen aussehen, steht in Transaktionen verbuchen.
Die Buchung zählt danach als zugeordnet. In Steuerauswertung und Anlage V taucht sie nicht auf.
Weg 2: die Buchung ausblenden
Im Tab Transaktionen setzt Du in der Zeile das Häkchen und klickst in der Aktionsleiste auf Ausblenden. Mehrere Zeilen auf einmal gehen genauso. Ausgeblendete Buchungen stehen nicht mehr in der Übersicht, gehen nicht in den Saldo ein und werden nicht verbucht.
Weg sind sie damit nicht. Am rechten Ende der Filterzeile steht ein Link mit der Anzahl. Ein Klick darauf zeigt die ausgeblendeten Buchungen, über Wieder einblenden holst Du sie zurück. Mehr dazu in Umsätze.
Wenn regelmäßig Geld nachfließt
Schießt Du jeden Monat einen festen Betrag zu, nimm Weg 1 und setz im dritten Schritt das Häkchen bei Nach dem Speichern Regel anlegen. Künftige Überweisungen desselben Absenders ordnet ViVi dann ohne Rückfrage zu. Wie sich solche Regeln später ändern lassen, steht in Zuordnungsregeln.
Häufige Fragen zur Eigenkapital-Einzahlung
Wie verbuche ich Einzahlungen der Eigentümer auf das Bankkonto am saubersten?
Als Einnahme mit der Art der Einnahme Privat, gebucht auf Allgemein (kein Objekt). Die Zahlung bleibt damit sichtbar und nachvollziehbar, wirkt sich aber auf keine steuerliche Auswertung aus.
Ist Ausblenden genauso sauber wie die Kategorie Privat?
Steuerlich ja, das Ergebnis ist identisch. Der Unterschied liegt nur in der Ansicht. Eine als Privat verbuchte Zahlung steht weiter in der Liste, eine ausgeblendete nicht. Wer viele Einlagen hat und sie nachhalten will, fährt mit Privat besser.
Taucht eine als Privat verbuchte Einzahlung in der Anlage V auf?
Nein. Privat ist steuerlich neutral. Der Betrag fließt weder in die Einnahmen noch in die Werbungskosten und erscheint entsprechend in keiner Zeile der Ausfüllhilfe für die Anlage V.
Und wenn ich Geld vom Objektkonto wieder entnehme?
Dann ist es eine Ausgabe ohne steuerliche Wirkung. Wähl beim Verbuchen die Steuerkategorie Nicht absetzbar oder blende die Buchung aus. Auch hier führen beide Wege zum selben Ergebnis.
Dieser Artikel erklärt die Funktion in ViVi und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.