Für Eigentümer vermieteter Eigentumswohnungen
Dein Hausgeld ist steuerlich kein Posten, sondern drei. ViVi trennt beim Verbuchen den nicht umlagefähigen Anteil, die Erhaltungsrücklage und den umlagefähigen Rest, damit jeder Teil an der richtigen Stelle landet.
7 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten. Der Steuer-Bereich in ViVi ist als Beta gekennzeichnet.
Absetzbar ist nur der nicht umlagefähige Anteil, die Rücklage erst, wenn die WEG sie verwendet.
Kurz erklärt
Hausgeld steuerlich aufteilen heißt, die monatliche Zahlung an die WEG in ihre drei steuerlichen Teile zu trennen, weil jeder Teil anders behandelt wird.
Die drei Teile sind der nicht umlagefähige Anteil, die Erhaltungsrücklage und der umlagefähige Anteil. Der nicht umlagefähige Anteil ist sofort als Werbungskosten absetzbar. Der umlagefähige Anteil ist eine Vorauszahlung und wird über die Nebenkostenabrechnung auf Deine Mieter umgelegt. Die Erhaltungsrücklage zählt steuerlich erst, wenn die WEG sie tatsächlich verwendet. In ViVi trägst Du beim Verbuchen einer Hausgeld-Zahlung den nicht umlagefähigen Anteil und die Rücklage ein, den umlagefähigen Rest rechnet ViVi automatisch aus.
Worauf Du Dich verlassen kannst
Das Problem
Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung zahlst Du jeden Monat Hausgeld. Steuerlich sind darin drei Teile versteckt, die unterschiedlich behandelt werden.
Ohne Aufteilung
Mit ViVi
Was ViVi übernimmt
Beim Zuordnen einer Hausgeld-Zahlung im Banking trennst Du die steuerlichen Teile in einem Schritt. Jeder Anteil landet dort, wo er hingehört.
Aufteilung beim Verbuchen
Du trägst den nicht umlagefähigen Anteil und die Erhaltungsrücklage ein. Den umlagefähigen Rest rechnet ViVi aus.
Absetzbar ist nur der nicht umlagefähige Anteil, die Rücklage erst, wenn die WEG sie verwendet.
Nicht umlagefähig
Fließt als Werbungskosten sofort in Deine Anlage V.
Erhaltungsrücklage
Zählt steuerlich erst, wenn die WEG sie verwendet.
Umlagefähiger Rest
Läuft als Vorauszahlung in die Nebenkostenabrechnung Deiner Mieter.
Abweichender Betrag
Du legst fest, ob nur der Rest oder alle Anteile im Verhältnis angepasst werden.
Steuerlich sauber verbucht
Der aufgeteilte Betrag landet in der richtigen Steuerkategorie und in Deiner Anlage-V-Vorbereitung.
ab 15 €
pro Monat im Starter-Plan, mit allen Funktionen. 7 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.
Alle Preise ansehenBeispiel aus dem Alltag
Du vermietest eine Eigentumswohnung und zahlst monatlich 320 Euro Hausgeld an die WEG. In der Jahresabrechnung stehen davon 60 Euro auf nicht umlagefähigen Positionen wie der Verwaltervergütung und 45 Euro auf der Erhaltungsrücklage. Wenn Deine Bank die Zahlung importiert, verbuchst Du sie in ViVi und trägst diese beiden Beträge ein. Den umlagefähigen Rest von 215 Euro rechnet ViVi selbst aus. Die 60 Euro fließen als Werbungskosten in Deine Anlage-V-Vorbereitung, die 215 Euro als Vorauszahlung für Deine Mieter. Die 45 Euro Rücklage bleiben liegen, bis die WEG sie für eine Reparatur verwendet. Damit ViVi das nicht jeden Monat neu fragt, speicherst Du die Aufteilung als Regel.
Häufige Fragen
Als Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung zahlst Du monatlich Hausgeld an die WEG. Steuerlich besteht dieses Hausgeld aus drei Teilen: einem nicht umlagefähigen Anteil, der Erhaltungsrücklage und dem umlagefähigen Anteil. Hausgeld steuerlich aufteilen heißt, diese drei Teile beim Verbuchen zu trennen, weil jeder Teil steuerlich anders behandelt wird. ViVi nimmt Dir diese Aufteilung ab und ordnet jeden Anteil richtig zu.
Sofort absetzbar als Werbungskosten ist nur der nicht umlagefähige Anteil, also die Kosten, die Du nicht auf Deine Mieter umlegen kannst. Der umlagefähige Anteil ist steuerlich eine Vorauszahlung und wird über die Nebenkostenabrechnung auf Deine Mieter umgelegt. Die Erhaltungsrücklage wird erst absetzbar, wenn die WEG das Geld tatsächlich verwendet.
Nicht schon bei der Einzahlung. Deine Beiträge zur Erhaltungsrücklage zählen steuerlich erst dann, wenn die WEG die Rücklage für eine Erhaltungsmaßnahme verwendet. Bis dahin trägst Du den Betrag in ViVi als Rücklage ein, damit er nicht versehentlich sofort als Werbungskosten abgesetzt wird.
Umlagefähig sind die Betriebskosten, die Du über die Nebenkostenabrechnung auf Deine Mieter umlegen darfst, etwa Müllabfuhr, Hausreinigung oder Allgemeinstrom. Nicht umlagefähig sind Kosten, die bei Dir als Eigentümer bleiben, zum Beispiel die Verwaltervergütung oder Instandhaltungskosten. In ViVi trägst Du den nicht umlagefähigen Anteil und die Rücklage ein, den umlagefähigen Rest rechnet ViVi automatisch aus.
Ja. Du kannst die Aufteilung als Regel speichern, dann verbucht ViVi künftige Hausgeld-Zahlungen desselben Objekts automatisch mit denselben Anteilen. Du legst die Aufteilung also einmal fest und musst sie nicht jeden Monat neu eintragen.
Weicht eine Zahlung vom erwarteten Betrag ab, wählst Du, wie ViVi damit umgeht. In der einen Variante passt ViVi nur den umlagefähigen Anteil an. Der nicht umlagefähige Anteil und die Rücklage bleiben dann wie eingetragen. In der anderen Variante rechnet ViVi alle drei Anteile im Verhältnis hoch oder runter. Der nicht umlagefähige Anteil und die Rücklage dürfen zusammen den Zahlbetrag nie übersteigen.
Nein. ViVi bereitet die Aufteilung vor und ordnet die Anteile den richtigen Stellen in Deiner Anlage-V-Vorbereitung zu. Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall und Deine Steuererklärung bleiben bei Dir oder Deinem Steuerberater. Der Steuer-Bereich in ViVi ist zudem als Beta gekennzeichnet.
Anlage V vorbereiten
Wohin der nicht umlagefähige Anteil als Werbungskosten fließt.
Nebenkostenabrechnung
Wie der umlagefähige Anteil als Vorauszahlung auf Deine Mieter kommt.
Hilfe: Abrechnung für die Eigentumswohnung
Hausgeld- und WEG-Abrechnung im WEG-Strang Schritt für Schritt.
Hilfe: Anlage V in ViVi
Wie ViVi Einnahmen, Werbungskosten und AfA je Objekt vorbereitet.
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