Für Eigentümer vermieteter Eigentumswohnungen

Hausgeld steuerlich aufteilen

Dein Hausgeld ist steuerlich kein Posten, sondern drei. ViVi trennt beim Verbuchen den nicht umlagefähigen Anteil, die Erhaltungsrücklage und den umlagefähigen Rest, damit jeder Teil an der richtigen Stelle landet.

7 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten. Der Steuer-Bereich in ViVi ist als Beta gekennzeichnet.

Transaktion verbuchen

Hausgeld steuerlich aufteilen

Hausgeld Musterstraße 12 · WE 4 · Eigentumswohnung

Gesamtes Hausgeld 320,00 €
Davon nicht umlagefähig 60,00 €
Davon Erhaltungsrücklage 45,00 €
Umlagefähig (Rest) 215,00 €

Absetzbar ist nur der nicht umlagefähige Anteil, die Rücklage erst, wenn die WEG sie verwendet.

Kurz erklärt

Was heißt Hausgeld steuerlich aufteilen?

Hausgeld steuerlich aufteilen heißt, die monatliche Zahlung an die WEG in ihre drei steuerlichen Teile zu trennen, weil jeder Teil anders behandelt wird.

Mehr dazu

Die drei Teile sind der nicht umlagefähige Anteil, die Erhaltungsrücklage und der umlagefähige Anteil. Der nicht umlagefähige Anteil ist sofort als Werbungskosten absetzbar. Der umlagefähige Anteil ist eine Vorauszahlung und wird über die Nebenkostenabrechnung auf Deine Mieter umgelegt. Die Erhaltungsrücklage zählt steuerlich erst, wenn die WEG sie tatsächlich verwendet. In ViVi trägst Du beim Verbuchen einer Hausgeld-Zahlung den nicht umlagefähigen Anteil und die Rücklage ein, den umlagefähigen Rest rechnet ViVi automatisch aus.

Worauf Du Dich verlassen kannst

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Das Problem

Warum ein pauschal verbuchtes Hausgeld teuer wird

Als Eigentümer einer vermieteten Wohnung zahlst Du jeden Monat Hausgeld. Steuerlich sind darin drei Teile versteckt, die unterschiedlich behandelt werden.

Ohne Aufteilung

  • Das ganze Hausgeld pauschal als eine Ausgabe verbucht
  • Den nicht umlagefähigen Anteil aus der Jahresabrechnung von Hand herausrechnen
  • Die Erhaltungsrücklage versehentlich zu früh abgesetzt
  • Den umlagefähigen Anteil für die Nebenkostenabrechnung separat suchen

Mit ViVi

  • Die Zahlung in drei Anteile getrenntbeim Verbuchen
  • Nicht umlagefähiger Anteil in der Anlage Vals Werbungskosten
  • Erhaltungsrücklage erst bei Verwendung angesetzt
  • Umlagefähiger Rest als Vorauszahlungüber die NKA
  • Als Regel gespeichert, künftige Zahlungen laufen automatisch

Was ViVi übernimmt

Drei Anteile, eine Buchung

Beim Zuordnen einer Hausgeld-Zahlung im Banking trennst Du die steuerlichen Teile in einem Schritt. Jeder Anteil landet dort, wo er hingehört.

Aufteilung beim Verbuchen

Du trägst den nicht umlagefähigen Anteil und die Erhaltungsrücklage ein. Den umlagefähigen Rest rechnet ViVi aus.

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Hausgeld steuerlich aufteilen

Hausgeld Musterstraße 12 · WE 4 · Eigentumswohnung

Gesamtes Hausgeld 320,00 €
Davon nicht umlagefähig 60,00 €
Davon Erhaltungsrücklage 45,00 €
Umlagefähig (Rest) 215,00 €

Absetzbar ist nur der nicht umlagefähige Anteil, die Rücklage erst, wenn die WEG sie verwendet.

Nicht umlagefähig

Fließt als Werbungskosten sofort in Deine Anlage V.

Erhaltungsrücklage

Zählt steuerlich erst, wenn die WEG sie verwendet.

Umlagefähiger Rest

Läuft als Vorauszahlung in die Nebenkostenabrechnung Deiner Mieter.

Abweichender Betrag

Du legst fest, ob nur der Rest oder alle Anteile im Verhältnis angepasst werden.

Steuerlich sauber verbucht

Der aufgeteilte Betrag landet in der richtigen Steuerkategorie und in Deiner Anlage-V-Vorbereitung.

Zahlungen

Kontobewegungen

Oktober 2025, 14 Buchungen, nach Steuerkategorie verbucht

BuchungMiete Whg. 2, Musterstr. 12
SteuerkategorieMieteinnahmen
Betrag+890 €
BuchungMalermeister Muster
SteuerkategorieErhaltungsaufwand
Betrag−1.240 €
BuchungStadtwerke Abschlag
SteuerkategorieNebenkosten
Betrag−310 €
11 weitere Buchungen, alle zugeordnet

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Beispiel aus dem Alltag

Eine Wohnung, 320 Euro Hausgeld im Monat

Du vermietest eine Eigentumswohnung und zahlst monatlich 320 Euro Hausgeld an die WEG. In der Jahresabrechnung stehen davon 60 Euro auf nicht umlagefähigen Positionen wie der Verwaltervergütung und 45 Euro auf der Erhaltungsrücklage. Wenn Deine Bank die Zahlung importiert, verbuchst Du sie in ViVi und trägst diese beiden Beträge ein. Den umlagefähigen Rest von 215 Euro rechnet ViVi selbst aus. Die 60 Euro fließen als Werbungskosten in Deine Anlage-V-Vorbereitung, die 215 Euro als Vorauszahlung für Deine Mieter. Die 45 Euro Rücklage bleiben liegen, bis die WEG sie für eine Reparatur verwendet. Damit ViVi das nicht jeden Monat neu fragt, speicherst Du die Aufteilung als Regel.

Häufige Fragen

Rund um die Hausgeld-Aufteilung

Als Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung zahlst Du monatlich Hausgeld an die WEG. Steuerlich besteht dieses Hausgeld aus drei Teilen: einem nicht umlagefähigen Anteil, der Erhaltungsrücklage und dem umlagefähigen Anteil. Hausgeld steuerlich aufteilen heißt, diese drei Teile beim Verbuchen zu trennen, weil jeder Teil steuerlich anders behandelt wird. ViVi nimmt Dir diese Aufteilung ab und ordnet jeden Anteil richtig zu.

Sofort absetzbar als Werbungskosten ist nur der nicht umlagefähige Anteil, also die Kosten, die Du nicht auf Deine Mieter umlegen kannst. Der umlagefähige Anteil ist steuerlich eine Vorauszahlung und wird über die Nebenkostenabrechnung auf Deine Mieter umgelegt. Die Erhaltungsrücklage wird erst absetzbar, wenn die WEG das Geld tatsächlich verwendet.

Nicht schon bei der Einzahlung. Deine Beiträge zur Erhaltungsrücklage zählen steuerlich erst dann, wenn die WEG die Rücklage für eine Erhaltungsmaßnahme verwendet. Bis dahin trägst Du den Betrag in ViVi als Rücklage ein, damit er nicht versehentlich sofort als Werbungskosten abgesetzt wird.

Umlagefähig sind die Betriebskosten, die Du über die Nebenkostenabrechnung auf Deine Mieter umlegen darfst, etwa Müllabfuhr, Hausreinigung oder Allgemeinstrom. Nicht umlagefähig sind Kosten, die bei Dir als Eigentümer bleiben, zum Beispiel die Verwaltervergütung oder Instandhaltungskosten. In ViVi trägst Du den nicht umlagefähigen Anteil und die Rücklage ein, den umlagefähigen Rest rechnet ViVi automatisch aus.

Ja. Du kannst die Aufteilung als Regel speichern, dann verbucht ViVi künftige Hausgeld-Zahlungen desselben Objekts automatisch mit denselben Anteilen. Du legst die Aufteilung also einmal fest und musst sie nicht jeden Monat neu eintragen.

Weicht eine Zahlung vom erwarteten Betrag ab, wählst Du, wie ViVi damit umgeht. In der einen Variante passt ViVi nur den umlagefähigen Anteil an. Der nicht umlagefähige Anteil und die Rücklage bleiben dann wie eingetragen. In der anderen Variante rechnet ViVi alle drei Anteile im Verhältnis hoch oder runter. Der nicht umlagefähige Anteil und die Rücklage dürfen zusammen den Zahlbetrag nie übersteigen.

Nein. ViVi bereitet die Aufteilung vor und ordnet die Anteile den richtigen Stellen in Deiner Anlage-V-Vorbereitung zu. Die steuerliche Beurteilung im Einzelfall und Deine Steuererklärung bleiben bei Dir oder Deinem Steuerberater. Der Steuer-Bereich in ViVi ist zudem als Beta gekennzeichnet.

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