Wenn Du eine Ferienwohnung über Airbnb oder Booking vermietest, liegen Deine Buchungszahlen aus Juli und August seit Anfang September bei einer deutschen Behörde. Die Plattformen mussten zum ersten Mal melden, rückwirkend für beide Monate. Ab jetzt geht die Meldung jeden Monat raus. Übermittelt wird nicht nur, dass es Dein Inserat gibt, sondern auch, wie viele Nächte vermietet waren und wie viele Gäste da waren.
Dahinter steht die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung, die seit dem 20. Mai 2026 gilt. In vielen Ratgebern dazu steht, ab sofort brauche jede Ferienwohnung in Deutschland eine Registrierungsnummer. Das stimmt so nicht. Wir gehen hier durch, was die Verordnung wirklich verlangt, an welchen Orten eine Nummer Pflicht ist und welche Daten Deine Plattform übermittelt.
Was die Verordnung regelt und was nicht
Die Verordnung (EU) 2024/1028 gilt seit dem 20. Mai 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass ein nationales Gesetz sie erst umsetzen müsste. Sie ist ein Daten- und Transparenzinstrument. Neue Verbote oder neue Genehmigungspflichten schafft sie nicht.
Ob Du Deine Wohnung überhaupt an Feriengäste vermieten darfst, steht weiterhin im Landes- und Kommunalrecht, also in der Zweckentfremdungssatzung Deiner Stadt. Geändert hat sich die Sichtbarkeit. Bisher musste eine Behörde ein Inserat finden, auswerten und einem Eigentümer zuordnen. Jetzt bekommt sie die Zahlen strukturiert und monatlich geliefert.
Brauchst Du jetzt eine Registrierungsnummer?
Eine bundesweite Registrierungspflicht für alle Ferienwohnungen gibt es nicht. Die Verordnung arbeitet mit einem Opt-in der Kommunen. Eine Nummer brauchst Du nur da, wo Deine Kommune ein eigenes Registrierungsverfahren eingeführt hat.
Der Anreiz für die Kommunen ist allerdings hoch. Eine Stadt mit Zweckentfremdungssatzung kommt an die Plattformdaten nur heran, wenn sie ein digitales Registrierungsverfahren einrichtet. Deshalb ziehen jetzt genau die Städte nach, in denen Kurzzeitvermietung ein Thema ist.
Berlin startet am 14. September 2026. München, Nürnberg, Regensburg, Tübingen und Frechen folgen zum 1. Oktober 2026. Beantragt wird die Nummer bei der zuständigen kommunalen Stelle. Die Bundesnetzagentur führt diese Verfahren nicht, sie betreibt nur die Datendrehscheibe.
Für jede einzelne Unterkunft brauchst Du eine eigene Nummer. Wenn Du zwei Wohnungen im selben Haus vermietest, beantragst Du auch zwei. Die Nummer gehört danach in jedes Inserat. In Kommunen mit Verfahren dürfen die Plattformen Inserate ohne gültige Nummer nicht mehr anzeigen.
Welche Daten Airbnb und Booking übermitteln
Die Plattformen melden monatlich an die Bundesnetzagentur, die seit dem 1. Juli 2026 die zentrale digitale Zugangsstelle betreibt. Die zuständigen Kommunen rufen die Daten von dort automatisiert ab. Die erste Pflichtmeldung lief Anfang September 2026, rückwirkend für Juli und August.
Übermittelt wird je Inserat:
- die Anzahl der vermieteten Nächte
- die Anzahl der Gäste
- die Wohnsitzländer der Gäste
- die Adresse der Unterkunft
- die Registrierungsnummer und die URL des Inserats
Die Bundesnetzagentur kontrolliert diese Meldungen stichprobenartig und kann gegen Plattformen Bußgelder bis 100.000 Euro verhängen.
Die Verordnung schreibt Dir keine eigene Meldung vor. Melden müssen die Plattformen, nicht Du. Deine Aufgabe ist die Registrierungsnummer im Inserat, sofern Deine Kommune ein Verfahren hat.
Was die Zahlen für Zweckentfremdung und Steuer bedeuten
Zwei Dinge, die vorher aufwendig nachzuweisen waren, stehen jetzt als Zahl in der Akte.
Die Nächte-Grenze
In Berlin darfst Du Deine Hauptwohnung zeitlich unbegrenzt an Gäste vermieten, solange Du selbst dort wohnen bleibst. Eine Zweitwohnung dagegen höchstens 90 Tage im Kalenderjahr. Diese Grenze war bisher schwer zu kontrollieren. Mit einer monatlichen Nächtezahl je Inserat lässt sie sich nachrechnen.
Berlin sieht bei besonders schweren Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot einen Bußgeldrahmen bis 500.000 Euro vor. Wenn Du eine Registrierungsnummer hast, sie aber nicht im Inserat angibst, sind bis zu 250.000 Euro möglich. Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen liegen ebenfalls bei bis zu 500.000 Euro, Baden-Württemberg bei 100.000 Euro und Sachsen bei 50.000 Euro.
Die Steuer
Einnahmen aus Kurzzeitvermietung sind steuerpflichtig, daran ändert die Verordnung nichts. Neu ist, dass die Zahlen dazu bei einer Behörde liegen. Berlin hat nach einer früheren Datenauswertung zu Airbnb über zwei Millionen Euro Steuern nacherhoben. In 886 Fällen waren Einnahmen nicht, nicht vollständig oder erst nachträglich erklärt worden.
Wenn Du Deine Einnahmen sauber in der Anlage V für Vermietungseinkünfte erklärst, ändert sich für Dich wenig. Ob sich die Kurzzeitvermietung nach Steuern und Aufwand gegenüber der Dauervermietung überhaupt rechnet, ist eine eigene Rechnung. Die passenden Kennzahlen für Immobilieninvestments haben wir dafür zusammengestellt.
Was Du jetzt tun solltest
- Kommune prüfen. Schau nach, ob Deine Stadt oder Gemeinde ein Registrierungsverfahren hat. Nur dann brauchst Du eine Nummer.
- Nummer beantragen und eintragen. Sie kommt von der Kommune und gehört in jedes Inserat, für jede Unterkunft einzeln.
- Nächte mitzählen. Bei einer Zweitwohnung in einer Stadt mit 90-Tage-Grenze führst Du am besten selbst eine Aufstellung, die zur Plattformmeldung passt.
- Einnahmen und Belege ordnen. Reinigung, Provisionen, Wäsche und Verbrauchskosten sind Werbungskosten, wenn Du sie belegen kannst. Wie sich das digital organisieren lässt, haben wir an anderer Stelle beschrieben.
Aus unserer Sicht bleibt die Verordnung für den ehrlichen Vermieter überschaubar. Wenn Deine Wohnung angemeldet ist und Deine Einnahmen in der Steuererklärung stehen, kommt vor allem die Registrierungsnummer im Inserat dazu. Unangenehm wird es dort, wo Inserat und Steuererklärung bisher wenig miteinander zu tun hatten.
Häufige Fragen zur EU-Kurzzeitvermietungsverordnung
Brauche ich für meine Ferienwohnung jetzt bundesweit eine Registrierungsnummer?
Nein. Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung schreibt keine bundesweite Registrierungspflicht vor. Eine Nummer brauchst Du nur, wenn Deine Kommune ein eigenes Registrierungsverfahren eingeführt hat. Berlin startet damit am 14. September 2026, München, Nürnberg, Regensburg, Tübingen und Frechen zum 1. Oktober 2026.
Welche Daten meldet Airbnb an die Behörden?
Je Inserat die Anzahl der vermieteten Nächte, die Anzahl der Gäste, die Wohnsitzländer der Gäste, die Adresse der Unterkunft sowie die Registrierungsnummer und die URL des Inserats. Die Übermittlung läuft monatlich an die Bundesnetzagentur, die zuständigen Kommunen rufen die Daten von dort ab.
Seit wann melden die Plattformen?
Die Verordnung gilt seit dem 20. Mai 2026. Die Bundesnetzagentur betreibt die zentrale digitale Zugangsstelle seit dem 1. Juli 2026. Die erste Pflichtmeldung lief Anfang September 2026 rückwirkend für Juli und August, danach wird monatlich gemeldet.
Ändert die Verordnung etwas am Zweckentfremdungsverbot?
Nein. Die Verordnung regelt nur den Datenaustausch. Ob und wie lange Du Deine Wohnung an Feriengäste vermieten darfst, steht weiter im Landes- und Kommunalrecht. In Berlin ist die Hauptwohnung zeitlich unbegrenzt vermietbar, solange Du dort wohnen bleibst, eine Zweitwohnung dagegen höchstens 90 Tage im Kalenderjahr.
Was passiert, wenn die Registrierungsnummer im Inserat fehlt?
In Kommunen mit Registrierungsverfahren dürfen die Plattformen Inserate ohne gültige Nummer nicht mehr veröffentlichen. Dazu kommt das Bußgeld nach Landesrecht. Berlin sieht für eine fehlende Angabe im Inserat bis zu 250.000 Euro vor.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die Registrierungs- und Zweckentfremdungsregeln unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Für Deinen konkreten Fall frag bei Deiner Kommune nach oder zieh einen Fachanwalt beziehungsweise Deinen Steuerberater hinzu.